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Prüfungsfragen Schutz der Privatsphäre und Datenschutz - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer: Schutz der Privatsphäre und Datenschutz 10 Fragen ohne Zeitlimit

1 - Die Verwendung einer an Bord befindlichen Kamera verpflichtet den Fernpiloten, zu bedenken:
2 - Im Zweifelsfall über die Verbreitung des Bildes einer identifizierbaren Person ist die beste Entscheidung:
3 - Ein einem Bild zugeordnetes Geolokalisierungsdatum (Standortdatum) kann:
4 - Wenn ein Drohnenvideo lesbare Kennzeichen (Nummernschilder) zeigt, handelt es sich möglicherweise um:
5 - Die Datenschutzaufsichtsbehörden (der BfDI und die Landesdatenschutzbehörden) sind in Deutschland insbesondere zuständig für:
6 - Eine Bildaufnahme für ausschließlich private Zwecke:
7 - Um das Risiko einer Verletzung der Privatsphäre zu verringern, kann der Fernpilot:
8 - Die Weitergabe von Bildern an einen Kunden oder Dritte muss Folgendes beachten:
9 - Das Verpixeln eines Gesichts in einem Video kann dazu dienen:
10 - Wenn personenbezogene (identifizierende) Bildaufnahmen nicht mehr benötigt werden, besteht eine gute Praxis darin: