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Prüfungsfragen Schutz der Privatsphäre und Datenschutz - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer: Schutz der Privatsphäre und Datenschutz 10 Fragen ohne Zeitlimit

1 - Bevor eine identifizierbare Person mit einer Drohne gefilmt wird, muss der Fernpilot in erster Linie:
2 - Um das Risiko einer Verletzung der Privatsphäre zu verringern, kann der Fernpilot:
3 - Ein anonymisiertes Bild ist ein Bild, in dem:
4 - Ein einem Bild zugeordnetes Geolokalisierungsdatum (Standortdatum) kann:
5 - Die Weitergabe von Bildern an einen Kunden oder Dritte muss Folgendes beachten:
6 - Das Verpixeln eines Gesichts in einem Video kann dazu dienen:
7 - Welche strafrechtlichen Folgen drohen nach deutschem Recht (§ 201a StGB), wenn jemand mit einer Drohne unbefugt Bildaufnahmen einer anderen Person herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt?
8 - Der Fernpilot sollte es vermeiden, Folgendes zu veröffentlichen:
9 - Die Verwendung einer an Bord befindlichen Kamera verpflichtet den Fernpiloten, zu bedenken:
10 - Eine aus sehr großer Entfernung aufgenommene Aufnahme einer Menschenmenge, auf der keine Person identifizierbar ist, ist im Allgemeinen: