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Prüfungssimulation Schutz der Privatsphäre und Datenschutz - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Prüfungssimulation Drohnenführerschein A1/A3 Schutz der Privatsphäre und Datenschutz 40 Fragen in 60 Minuten

1 - Der Fernpilot sollte es besonders vermeiden, Folgendes zu filmen:
2 - Ein einem Bild zugeordnetes Geolokalisierungsdatum (Standortdatum) kann:
3 - Für die Bildaufnahme bei einer privaten Veranstaltung ist es ratsam:
4 - Die Datenschutzaufsichtsbehörden (der BfDI und die Landesdatenschutzbehörden) sind in Deutschland insbesondere zuständig für:
5 - Wenn eine Person die Löschung eines Bildes verlangt, auf dem sie erkennbar ist, muss man:
6 - Im Zweifelsfall über die Verbreitung des Bildes einer identifizierbaren Person ist die beste Entscheidung:
7 - Wenn personenbezogene (identifizierende) Bildaufnahmen nicht mehr benötigt werden, besteht eine gute Praxis darin:
8 - Ein anonymisiertes Bild ist ein Bild, in dem:
9 - Die Verbreitung des Bildes eines identifizierbaren Kindes erfordert besondere Sorgfalt, weil:
10 - Um das Risiko einer Verletzung der Privatsphäre zu verringern, kann der Fernpilot:
11 - Das Filmen einer Gebäudefassade kann problematisch sein, wenn:
12 - Eine aus sehr großer Entfernung aufgenommene Aufnahme einer Menschenmenge, auf der keine Person identifizierbar ist, ist im Allgemeinen:
13 - Eine private Liegenschaft tief zu überfliegen, um deren Bewohner zu filmen, ist:
14 - Die Weitergabe von Bildern an einen Kunden oder Dritte muss Folgendes beachten:
15 - Eine Aufnahme einer Person in einem privaten Garten kann verletzen:
16 - Der Fernpilot sollte es vermeiden, Folgendes zu veröffentlichen:
17 - Bei einem Foto-Einsatz entspricht der Zweck (die Zweckbindung):
18 - Die Veröffentlichung von mit einer Drohne aufgenommenen Bildern in einem sozialen Netzwerk muss bewertet werden:
19 - Wenn ein Drohnenvideo lesbare Kennzeichen (Nummernschilder) zeigt, handelt es sich möglicherweise um:
20 - Ein personenbezogenes Datum ist eine Information, die es ermöglicht:
21 - Die Information der gefilmten Personen muss:
22 - Das Recht am eigenen Bild betrifft insbesondere:
23 - Welche strafrechtlichen Folgen drohen nach deutschem Recht (§ 201a StGB), wenn jemand mit einer Drohne unbefugt Bildaufnahmen einer anderen Person herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt?
24 - Das Verpixeln eines Gesichts in einem Video kann dazu dienen:
25 - An einem privaten Ort private Gespräche mit einer Drohne aufzunehmen, kann darstellen:
26 - Der Grundsatz der Datenminimierung besteht darin:
27 - Eine Bildaufnahme für ausschließlich private Zwecke:
28 - Bevor eine identifizierbare Person mit einer Drohne gefilmt wird, muss der Fernpilot in erster Linie:
29 - Die Aufbewahrung von Drohnenaufnahmen muss sein:
30 - Um die auf einer Speicherkarte gespeicherten Daten zu schützen, wird empfohlen:
31 - Die Verwendung einer an Bord befindlichen Kamera verpflichtet den Fernpiloten, zu bedenken: