Frage 69 - Luftrecht - BPL Gasballon Theorieprüfungs-Trainer

Alkohol ist bis 0,5 Promille erlaubt.
Besatzungsmitglieder dürfen keine Aufgaben wahrnehmen, wenn sie unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen stehen, die die menschliche Leistung beeinträchtigen könnten (0,0 Promille Grenze bzw. absolute Fluguntüchtigkeit bei Beeinträchtigung).
Alkohol ist nur während des Fluges verboten, nicht davor.
Es gibt keine gesetzlichen Limits, nur Empfehlungen.

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