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51 - BPL Heißluftballon Theorieprüfung auf Deutsch - Ein BPL-Inhaber weist die fortlaufende Flugerfahrung nach BFCL.160(a)(1) in der betreffenden Ballonklasse nach. Welche Zeiträume gelten für die Flugerfahrung und die Schulungsfahrt?

Frage 51 - Luftrecht - BPL Heißluftballon Theorieprüfung auf Deutsch

Sowohl die erforderliche Flugerfahrung als auch die Schulungsfahrt müssen in den letzten 24 Monaten liegen.
Die erforderliche Flugerfahrung muss in den letzten 48 Monaten und die Schulungsfahrt in den letzten 24 Monaten liegen.
Mindestens sechs Stunden als PIC einschließlich zehn Starts und Landungen nach BFCL.160(a)(1)(i) in den letzten 24 Monaten; zusätzlich mindestens eine Schulungsfahrt mit einem FI(B) in den letzten 48 Monaten.
Drei Starts in den letzten 90 Tagen genügen; eine Schulungsfahrt ist nicht erforderlich.

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