Frage 64 - Luftrecht - BPL Heißluftballon Theorieprüfungs-Trainer

Alkohol ist bis 0,5 Promille erlaubt.
Besatzungsmitglieder dürfen keine Aufgaben wahrnehmen, wenn sie unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen stehen, die die menschliche Leistung beeinträchtigen könnten.
Alkohol ist nur während des Fluges verboten, nicht davor.
Es gibt keine gesetzlichen Limits, nur Empfehlungen.

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