Frage 95 - Luftrecht - BPL Heißluftballon Theorieprüfungs-Trainer

Ja, wenn es ein unbemannter Freiballon ist.
Ja, bei Flügen, die den Startplatz nicht verlassen (Fesselaufstieg).
Nein, jedes im Flugverkehr verwendete bemannte Luftfahrzeug muss mit seinen Kennzeichen deutlich sichtbar versehen sein.
Nur bei Werks-Testflügen für den Hersteller.

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