Frage id 10 - Luftrecht (Deutschland) - PPL(H) - Privatpilotenlizenz

Das Flugbuch des Piloten oder ein gleichwertiges Dokument muss vom Lehrberechtigten abgezeichnet werden
Ein Antrag auf Verlängerung muss bei der zuständigen Behörde in festgelegter Form und Weise gestellt werden
Der Pilot muss eine schriftliche Prüfung zur Streckenflugüberprüfung in einer Luftfahrerschule ablegen
Ein Flugauftrag für Soloflüge muss vom Lehrberechtigten bei der zuständigen Behörde gestellt werden