Frage 116 - Luftrecht - PPL(H) Hubschrauber Theorieprüfungs-Trainer

Außenlandungen sind jederzeit erlaubt, sofern der Grundstückseigentümer zustimmt.
Außenlandungen bedürfen grundsätzlich einer Außenlandegenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, sofern kein Notfall vorliegt.
Hubschrauber sind von der Flugplatzzwang-Regelung komplett befreit.
Außenlandungen sind nur an Wochenenden gestattet.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen PPL(H) Hubschrauber Theorieprüfungs-Trainer