Frage 66, Luftrecht (Deutschland) - PPL(H) - Privatpilotenlizenz

Eine festgelegte rechteckige Fläche auf einem Land- oder Wasserflugplatz, vorgesehen für Landungen und Starts von Luftfahrzeugen.
Eine festgelegte rechteckige Fläche auf einem Landflugplatz, vorgesehen für Landungen und Starts von Luftfahrzeugen.
Eine festgelegte runde Fläche auf einem Flugplatz, vorgesehen für Landungen und Starts von Luftfahrzeugen.
Eine festgelegte rechteckige Fläche auf einem Landflugplatz, vorgesehen für Landungen und Starts von Hubschraubern.