Frage 80 - Luftrecht - SPL Theorieprüfungs-Trainer

Nein, das Ablassen von jeglichen Gegenständen oder Flüssigkeiten ist strengstens verboten.
Ja, aber nur über unbewohntem Gebiet aus mindestens 3000 ft Höhe.
Ja, das Ablassen von feinem Sand oder Wasser als Ballast ist erlaubt.
Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Flugverkehrskontrolle.

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