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32 - Drohnenführerschein A1/A3 - Welche Regel gilt für den Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs in der Nähe eines Flugplatzes?

Frage 32 - Luftraumbeschränkungen - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Der Betrieb innerhalb von etwa 1,5 km um einen Flugplatz ist nur mit entsprechender Erlaubnis zulässig.
Der Betrieb ist im Umkreis von 100 m um einen Flugplatz ohne weitere Voraussetzungen erlaubt.
Ein Mindestabstand zu Flugplätzen ist in der offenen Kategorie nicht vorgeschrieben.
Der Betrieb an Flugplätzen ist ausschließlich nachts und ohne Erlaubnis gestattet.

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