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32 - Drohnenführerschein A1/A3 - Welche Regel gilt für den Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs in der Nähe eines Flugplatzes?

Frage 32 - Luftraumbeschränkungen - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Der Betrieb innerhalb von etwa 1,5 km um einen Flugplatz ist nur mit entsprechender Erlaubnis zulässig.
Der Betrieb ist im Umkreis von 100 m um einen Flugplatz ohne weitere Voraussetzungen erlaubt.
Ein Mindestabstand zu Flugplätzen ist in der offenen Kategorie nicht vorgeschrieben.
Der Betrieb an Flugplätzen ist ausschließlich nachts und ohne Erlaubnis gestattet.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer