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73 - Drohnenführerschein A1/A3 - Was gilt, wenn für eine bestimmte Geo-Zone eine herabgesetzte Höhenbeschränkung festgelegt ist?

Frage 73 - Luftraumbeschränkungen - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Der Fernpilot darf weiterhin bis zur allgemeinen Grenze von 120 m über Grund aufsteigen.
Die herabgesetzte Höhe gilt nur für unbemannte Luftfahrzeuge über 25 kg.
Der Fernpilot muss die in dieser Geo-Zone festgelegte, deutlich unter 120 m liegende Höhe einhalten.
Herabgesetzte Höhenbeschränkungen sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer