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76 - Drohnenführerschein A1/A3 - Über bzw. in der Nähe welcher Einrichtungen ist der Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs nach den deutschen Vorschriften (§ 21h LuftVO) ohne besondere Erlaubnis grundsätzlich verboten?

Frage 76 - Luftraumbeschränkungen - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Über Justizvollzugsanstalten, Kraftwerken, Industrieanlagen sowie militärischen Anlagen und Organisationen.
Über landwirtschaftlich genutzten Feldern außerhalb von Ortschaften.
Über dem eigenen, eingezäunten Privatgrundstück in geringer Höhe.
Über unbewohnten Waldgebieten ohne besonderen Schutzstatus.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer