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120 - Drohnenführerschein STS - Welche Aussage zu einem regelmäßigen Tätigkeitsbericht an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) trifft für den Betrieb in der offenen Kategorie zu?

Frage 120 - Luftrecht - Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer

In der offenen Kategorie ist kein regelmäßiger Tätigkeitsbericht an das LBA vorgeschrieben
Der Tätigkeitsbericht muss alle drei Jahre übermittelt werden
Der Tätigkeitsbericht muss alle zwei Jahre übermittelt werden
Der Tätigkeitsbericht muss alle sechs Monate übermittelt werden

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer