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Prüfungsfragen Luftrecht - Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer

Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer: Luftrecht 10 Fragen ohne Zeitlimit

1 - Wie wird der Buchstabe R im internationalen Buchstabieralphabet ausgesprochen?
2 - Flüge über einem besiedelten Gebiet (Ortschaft) fallen in der speziellen Kategorie nunmehr hauptsächlich:
3 - Welche Aussagen zum Betriebshandbuch (MANEX/Betriebshandbuch des Betreibers) sind zutreffend? 1) Seine Erstellung liegt in der Verantwortung des Betreibers 2) Seine Erstellung liegt in der Verantwortung des Fernpiloten 3) Es muss bei jeder Änderung der Tätigkeit angepasst werden 4) Es beschreibt die anzuwendenden Verfahren
4 - Ein Flug "außerhalb der Sichtweite" außerhalb eines abgetrennten Luftraums und in einer Höhe von mehr als 120 m erfordert: 1) eine Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde (LBA) 2) eine Betriebsgenehmigung 3) eine Ausnahmegenehmigung der örtlich zuständigen Behörde
5 - Als "Flugmodelle" werden Luftfahrzeuge bezeichnet, die bestimmt sind:
6 - Welche Aussagen zum Flug in der speziellen Kategorie sind richtig? 1) Der autonome Flug ist erlaubt 2) Der automatische Flug ist erlaubt 3) Der Fernpilot darf sich in einem fahrenden Kraftfahrzeug befinden 4) Der Fernpilot darf sich an Bord eines fahrenden Schiffes befinden
7 - Welche PDRA erlaubt es, unter den Bedingungen des europäischen Szenarios STS-01 ohne CE-gekennzeichnete Drohne der Klasse C5, aber mit ähnlichen Eigenschaften (vom Betreiber nachzuweisen) zu fliegen?
8 - Welche Eigenschaften besitzt eine Navigationskarte? 1) Sie ist abstandstreu (äquidistant) 2) Sie ist flächentreu 3) Sie ist winkeltreu (konform)
9 - In der speziellen Kategorie ist die Eintragung (Immatrikulation) des UAS obligatorisch:
10 - Wenn in der Nähe eines geplanten UAS-Fluges ein Fallschirmabsprunggebiet veröffentlicht ist, muss der Fernpilot in erster Linie: