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35 - Drohnenführerschein STS - Ein Flug "in Sichtweite" in einer Höhe von mehr als 120 m erfordert: 1) eine Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde (LBA) 2) eine Betriebsgenehmigung 3) eine Zustimmung der zuständigen Stelle für die Luftraumverwaltung

Frage 35 - Luftrecht - Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer

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Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer