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6 - Drohnenführerschein STS - In Deutschland fliegt ein Luftfahrzeug über einem dicht besiedelten Gebiet ("bebautes Gebiet"), wenn es sich bewegt: 1) innerhalb oder in einem horizontalen Abstand von weniger als 50 Metern zu einer auf den Luftfahrtkarten verzeichneten Ortschaft 2) innerhalb oder in einem horizontalen Abstand von weniger als 100 Metern zu einer auf den Luftfahrtkarten verzeichneten Ortschaft 3) in einem horizontalen Abstand von weniger als 150 Metern zu einer Menschenansammlung 4) in einem horizontalen Abstand von weniger als 300 Metern zu einer Menschenansammlung

Frage 6 - Luftrecht - Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer

1 und 4
2 und 3
2 und 4
1 und 3

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