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133 - PPL(A) - Privatpilotenlizenz - Was ist die Mindestflughöhe über Natur- und Landschaftsschutzgebieten, sofern nicht zur Landung auf einem in der Nähe befindlichen Flugplatz erforderlich?

Frage 133 - Luftrecht - PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer

In der Regel 2.000 ft AGL, es sei denn, spezielle Karten weisen Abweichendes aus.
1.000 ft AGL.
3.000 ft AGL.
Naturparks dürfen grundsätzlich nicht überflogen werden.

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Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer