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14 - PPL(A) - Privatpilotenlizenz - Wie kann die Klassenberechtigung verlängert werden, wenn die notwendige Flugerfahrung vor Ablauf der Gültigkeit einer Klassenberechtigung SEP(land) nicht erbracht werden konnte?

Frage 14 - Luftrecht - PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer

Die notwendige Flugerfahrung muss unter Aufsicht eines Fluglehrers nachgeholt werden
Durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer (Examiner)
Eine Flugschule kann nach einem Übungsflug mit einem Fluglehrer die Berechtigung verlängern
Entsprechend der Flugerfahrung müssen unter Aufsicht einer Flugschule zusätzliche Trainingsflüge absolviert werden

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer