Frage 198 - Luftrecht - PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer

Eine Notlage (Distress) mit schwerer und unmittelbar drohender Gefahr.
Eine Dringlichkeitsstufe (Urgency), bei der jedoch keine sofortige Hilfe nötig ist.
Einen medizinischen Notfall eines Passagiers ohne Gefährdung des Flugzeugs.
Den Ausfall der Kommunikationsanlagen.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer