Frage id 20 - Luftrecht (Deutschland) - PPL(A) - Privatpilotenlizenz

Es muss Erdsicht gegeben sein
Ein Mindestabstand zu Wolken von 2000 m ist einzuhalten
Eine Geschwindigkeit von 115 kt IAS darf nicht überschritten werden
Die Bodensicht muss 500 m oder mehr betragen