Frage 209 - Luftrecht - PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer

Piloten dürfen kein Luftfahrzeug führen, wenn sie unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen stehen, die ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Ein Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille ist gesetzlich zulässig.
Alkoholkonsum ist nur innerhalb der letzten 8 Stunden vor dem Flug verboten, die Menge ist irrelevant.
Die Vorschriften gelten nur für Berufspiloten, nicht für Privatpiloten.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer