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23 - PPL(A) - Privatpilotenlizenz - Der Begriff "Flugplatzverkehr" ist gemäß ICAO Anhang 2 definiert als...

Frage 23 - Luftrecht - PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer

Der Verkehr von Luftfahrzeugen, die sich in der Platzrunde befinden sowie der gesamte Verkehr auf dem Rollfeld.
Der Verkehr von Luftfahrzeugen, die sich in der Platzrunde befinden, in diese einfliegen oder sie verlassen sowie der gesamte Verkehr auf dem Rollfeld und auf dem Vorfeld.
Der Verkehr von Luftfahrzeugen, die in die Kontrollzone einfliegen oder sie verlassen sowie der gesamte Verkehr auf dem Rollfeld.
Der Verkehr von Luftfahrzeugen, die sich in der Platzrunde befinden, in diese einfliegen oder sie verlassen sowie der gesamte Verkehr auf dem Rollfeld.

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