Frage id 42 - Luftrecht (Deutschland) - PPL(A) - Privatpilotenlizenz

Bodensicht: mindestens 5 km. Flugsicht: mindestens 5 km. Hauptwolkenuntergrenze: nicht unter 1500 ft. Erdsicht. Das Luftfahrzeug muss frei von Wolken bleiben.
Bodensicht: mindestens 1,5 km. Flugsicht: mindestens 1,5 km. Hauptwolkenuntergrenze nicht unter 1000 ft. Erdsicht. Das Luftfahrzeug muss frei von Wolken bleiben.
Bodensicht: mindestens 1,5 km. Flugsicht: mindestens 1,5 km. Hauptwolkenuntergrenze: nicht unter 600 ft. Erdsicht. Das Luftfahrzeug muss frei von Wolken bleiben.
Bodensicht: mindestens 800 m. Flugsicht: mindestens 800 m. Hauptwolkenuntergrenze: nicht unter 600 ft. Erdsicht. Das Luftfahrzeug muss frei von Wolken bleiben.