Frage 42 - Luftrecht - PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer

Bodensicht: mindestens 5 km. Flugsicht: mindestens 5 km. Hauptwolkenuntergrenze: nicht unter 1500 ft. Erdsicht. Das Luftfahrzeug muss frei von Wolken bleiben.
Bodensicht: mindestens 1,5 km. Flugsicht: mindestens 1,5 km. Hauptwolkenuntergrenze nicht unter 1000 ft. Erdsicht. Das Luftfahrzeug muss frei von Wolken bleiben.
Bodensicht: mindestens 1,5 km. Flugsicht: mindestens 1,5 km. Hauptwolkenuntergrenze: nicht unter 600 ft. Erdsicht. Das Luftfahrzeug muss frei von Wolken bleiben.
Bodensicht: mindestens 800 m. Flugsicht: mindestens 800 m. Hauptwolkenuntergrenze: nicht unter 600 ft. Erdsicht. Das Luftfahrzeug muss frei von Wolken bleiben.

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