Frage 666, Allgemeine Luftfahrzeugkunde - PPL(H) - Privatpilotenlizenz

Geschwindigkeitsgrenze, die bei Böen nicht überschritten werden darf
Geschwindigkeitsgrenze, die unter keinen Bedingungen überschritten werden darf
Geschwindigkeitsgrenze für Kurven mit mehr als 45° Schräglage
Geschwindigkeitsgrenze, die mit ausgefahrenen Klappen nicht überschritten werden darf