Frage 93 - Luftrecht - SPL Theorieprüfungs-Trainer

Der Start ist jederzeit ohne weitere Maßnahmen erlaubt.
In der Regel bedarf es der Anwesenheit eines Flugleiters (bzw. Startleiters) an einem Flugplatz/Segelfluggelände, Alleinflugbetrieb ohne Flugleiter ist genehmigungspflichtig.
Ein Anruf bei der Polizei genügt.
Ich darf starten, muss den Flug aber per Transponder ankündigen.

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