Frage 94 - Luftrecht - SPL Theorieprüfungs-Trainer

Ein Blutalkoholspiegel von bis zu 0,5 Promille ist im Segelflug erlaubt.
Bis 8 Stunden vor dem Flug darf Alkohol konsumiert werden, unabhängig von der Menge.
Besatzungsmitglieder dürfen keine Aufgaben wahrnehmen, wenn sie unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen stehen, die die menschliche Leistung beeinträchtigen könnten.
Es gibt keine Vorschriften, solange man sich 'fit to fly' fühlt.

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