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11 - Drohnenführerschein A1/A3 - Muss man in Deutschland für den Betrieb eines UAS die geltende Versicherungspflicht (Haftpflichtversicherung nach § 43 LuftVG) einhalten?

Frage 11 - Versicherung - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Ja, aber nur wenn das UAS mehr als 20 kg wiegt.
Ja, aber nur wenn das UAS mehr als 5 kg wiegt.
Ja, aber nur bei gewerblicher Nutzung.
Ja, gemäß den geltenden nationalen Vorschriften für UAS (in Deutschland ist eine Halterhaftpflichtversicherung für alle Drohnen verpflichtend).

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer