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93 - Drohnenführerschein STS - Welche der folgenden Elemente zur Nachvollziehbarkeit und zum Betrieb in der speziellen Kategorie (STS) muss der Betreiber im Falle einer Kontrolle dem LBA vorlegen können? 1) Die Betriebserklärung und ihre Empfangsbestätigung 2) Das Flugbuch der UAS und die Wartungsaufzeichnungen 3) Die Kompetenznachweise (theoretisch und praktisch) der Fernpiloten 4) Das aktuelle Betriebshandbuch

Frage 93 - Betriebsverfahren - Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer

nur 2 und 3
nur 1, 2 und 4
nur 1, 3 und 4
1, 2, 3 und 4

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