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15 - Drohnenführerschein STS - Eine Person, die in direktem Zusammenhang mit der Operation steht und nicht zu den Fernpiloten oder den für die Nutzlast Zuständigen gehört, darf unter folgenden Bedingungen in das Sperrgebiet für Dritte zugelassen werden: 1) dies fällt in die Verantwortung des Fernpiloten 2) dies fällt in die Verantwortung des Betreibers 3) die Person muss eine Bestätigung unterzeichnen, dass sie über die Anweisungen informiert wurde 4) es muss ein Sicherheitsdossier erstellt werden

Frage 15 - Technische und betriebliche Minderung des Bodenrisikos - Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer

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2 und 4

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer