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69 - Drohnenführerschein STS - Wie ist eine „unbeteiligte Person“ gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 definiert?

Frage 69 - Technische und betriebliche Minderung des Bodenrisikos - Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer

Eine Person, die nicht am Betrieb des UAS beteiligt ist oder die mit den vom Betreiber gegebenen Sicherheitsanweisungen und -vorkehrungen nicht vertraut ist
Jede Person, die sich mehr als 50 Meter von der geplanten Flugbahn des Luftfahrzeugs entfernt befindet
Ein Mitglied der Bodencrew, das ausschließlich mit der Überwachung des Luftraums betraut ist
Jede Person, die sich innerhalb des kontrollierten Bodenbereichs aufhält und eine Bescheinigung unterzeichnet hat

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein STS Theorie-Trainer