Frage 767, Allgemeine Luftfahrzeugkunde - PPL(A) - Privatpilotenlizenz

Zur Kühlung des Triebwerks und zur Schmierung der Propellerwelle.
Zur Schalldämpfung und zur Lagerung der Propellerwelle.
Zur Kühlung, Schmierung des Triebwerks und Abtransport von Feinabrieb.
Zur Kühlung, Schmierung und Leistungssteigerung des Triebwerks.