Frage 516, Betriebliche Verfahren - PPL(A) - Privatpilotenlizenz

Aufgrund des Abgasstrahls sollten mindestens 200 m Abstand gehalten werden
Aufgrund der Wirbelschleppen sollten mindestens 300 m Abstand gehalten werden
Aufgrund des Abgasstrahls sollten mindestens 600 m Abstand gehalten werden
Aufgrund der Wirbelschleppen sollten mindestens 700 m Abstand gehalten werden