Frage 575 - Betriebliche Verfahren - PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer

Ja, ohne jegliche Einschränkungen, da es sich um Privatflüge handelt.
Grundsätzlich nein, es sei denn, es handelt sich um zugelassene Ausnahmen, die für den Betrieb des Flugzeugs notwendig sind oder für persönliche Zwecke (z.B. bestimmte kleine Lithium-Batterien) in begrenzten Mengen mitgeführt werden.
Ja, sofern sie im Gepäckraum verstaut sind und nicht mit der Passagierkabine in Verbindung stehen.
Gefährliche Güter dürfen nur bei vorheriger Anmeldung beim Tower transportiert werden.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer