Frage 605 - Betriebliche Verfahren - PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer

Das Tragen von polarisierten Sonnenbrillen ist nachts vorgeschrieben.
Die Kabinenbeleuchtung muss auf maximale Helligkeit gestellt werden, um die Instrumente ablesen zu können.
Die Instrumentenbeleuchtung muss regelbar (dimmbar) sein, um die Dunkeladaption der Augen nicht zu stören, und es muss eine von der Bordstromversorgung unabhängige, greifbare Taschenlampe pro Besatzungsmitglied an Bord sein.
Das Funkgerät muss zwingend auf dem Mode-S-Standard laufen.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer