Frage 202 - Luftrecht - PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer

Ja, jederzeit, sofern er den Flugverkehrskontrolldienst informiert.
Nein, unter keinen Umständen.
Ja, aber nur, wenn es zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr zwingend erforderlich ist.
Ja, im unkontrollierten Luftraum gelten die Verkehrsregeln ohnehin nur als Empfehlung.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer