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203 - PPL(A) - Privatpilotenlizenz - Ein VFR-Flug überquert die Grenze zwischen zwei EASA-Mitgliedstaaten. Ist ein Flugplan erforderlich?

Frage 203 - Luftrecht - PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer

Ja, für grenzüberschreitende Flüge ist ein Flugplan gesetzlich vorgeschrieben (außer es bestehen bilaterale Ausnahmen).
Nein, innerhalb des Schengen-Raums sind Flugpläne abgeschafft.
Nur, wenn der Zielflugplatz ein kontrollierter Verkehrsflughafen ist.
Nur, wenn der Flug bei Nacht stattfindet.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen PPL(A) Theorieprüfungs-Trainer