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Prüfungsfragen Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer: Luftrecht 10 Fragen ohne Zeitlimit

1 - Welche Aussagen zur Registrierung des UAS-Betreibers sind zutreffend? 1) Vorherige Registrierungspflicht 2) Registrierung über das Online-Portal des LBA 3) Erhalt einer UAS-Betreibernummer 4) Erhalt einer elektronischen Identifizierungsnummer (e-ID)
2 - In der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie muss der Fernpilot insbesondere:
3 - Welche Aussage zur Erprobung (Experimentieren) von UAS ist zutreffend?
4 - Welche Folgen drohen in Deutschland, wenn der Fernpilot eines registrierungspflichtigen UAS bei einer Kontrolle den Kompetenznachweis und den Nachweis der Registrierung nicht vorlegen kann?
5 - Gemäß dem Abkommen von Chicago kann jeder Vertragsstaat über seinem Hoheitsgebiet die Verwendung folgender Geräte verbieten oder regeln:
6 - Welche Behörde übt in Deutschland die regulatorische Aufsicht über den Betrieb von Drohnen aus?
7 - Welche Aussagen zur Regulierung von UAS sind zutreffend? 1) Das Abkommen von Chicago legt fest, dass jeder Staat die einschlägigen Regeln festlegt 2) Es gibt im Abkommen von Chicago festgelegte Normen zur Lufttüchtigkeit dieser Luftfahrzeuge 3) Für die EU-Staaten legt jeder Staat die Regeln zur Lufttüchtigkeit für UAS fest 4) Für die EU-Staaten legt eine europäische Verordnung Anforderungen an die Lufttüchtigkeit dieser Luftfahrzeuge fest
8 - In Deutschland erfolgt die Registrierung des Betreibers eines unbemannten Luftfahrtsystems (UAS), das dieser Pflicht unterliegt:
9 - Welche Aussage zur offenen Kategorie (Open) ist zutreffend?
10 - Flüge über einem besiedelten Gebiet (Ortschaft) fallen in der speziellen Kategorie nunmehr hauptsächlich: