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Prüfungsfragen Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer: Luftrecht 10 Fragen ohne Zeitlimit

1 - In der offenen Kategorie beträgt die allgemeine maximale Flughöhe:
2 - Die offene Kategorie betrifft ausschließlich UAS, deren maximale Startmasse geringer ist als:
3 - Welche Folgen drohen in Deutschland, wenn der Fernpilot eines registrierungspflichtigen UAS bei einer Kontrolle den Kompetenznachweis und den Nachweis der Registrierung nicht vorlegen kann?
4 - Um ein UAS der Klasse C1 in der offenen Kategorie zu betreiben, muss der Fernpilot insbesondere:
5 - Welche Aussage zur Erprobung (Experimentieren) von UAS ist zutreffend?
6 - Der Betrieb eines Flugmodells, das nicht den Anforderungen der offenen Kategorie entspricht und einer Betriebsgenehmigung bedarf, erfordert:
7 - Welche Aussagen zur Registrierung des UAS-Betreibers sind zutreffend? 1) Vorherige Registrierungspflicht 2) Registrierung über das Online-Portal des LBA 3) Erhalt einer UAS-Betreibernummer 4) Erhalt einer elektronischen Identifizierungsnummer (e-ID)
8 - Welche Aussagen zur Regulierung von UAS sind zutreffend? 1) Das Abkommen von Chicago legt fest, dass jeder Staat die einschlägigen Regeln festlegt 2) Es gibt im Abkommen von Chicago festgelegte Normen zur Lufttüchtigkeit dieser Luftfahrzeuge 3) Für die EU-Staaten legt jeder Staat die Regeln zur Lufttüchtigkeit für UAS fest 4) Für die EU-Staaten legt eine europäische Verordnung Anforderungen an die Lufttüchtigkeit dieser Luftfahrzeuge fest
9 - Die Registrierung als UAS-Betreiber ist insbesondere dann erforderlich, wenn:
10 - Wie viele Klassen von UAS sind in der offenen Kategorie verwendbar?