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Prüfungsfragen Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer: Luftrecht 10 Fragen ohne Zeitlimit

1 - Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erlässt:
2 - Um ein UAS der Klasse C1 in der offenen Kategorie zu betreiben, muss der Fernpilot insbesondere:
3 - Flüge über einem besiedelten Gebiet (Ortschaft) fallen in der speziellen Kategorie nunmehr hauptsächlich:
4 - Die offene Kategorie betrifft ausschließlich UAS, deren maximale Startmasse geringer ist als:
5 - In welcher Unterkategorie der offenen Kategorie ist der Flug in der Nähe von Menschen zulässig?
6 - Welche Aussagen zur Regulierung von UAS sind zutreffend? 1) Das Abkommen von Chicago legt fest, dass jeder Staat die einschlägigen Regeln festlegt 2) Es gibt im Abkommen von Chicago festgelegte Normen zur Lufttüchtigkeit dieser Luftfahrzeuge 3) Für die EU-Staaten legt jeder Staat die Regeln zur Lufttüchtigkeit für UAS fest 4) Für die EU-Staaten legt eine europäische Verordnung Anforderungen an die Lufttüchtigkeit dieser Luftfahrzeuge fest
7 - Welche Behörde übt in Deutschland die regulatorische Aufsicht über den Betrieb von Drohnen aus?
8 - Welche Aussage zum AIRPROX (gefährliche Annäherung in der Luft) trifft zu?
9 - Welche Ausbildung des Fernpiloten ist in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie zwingend erforderlich?
10 - In der offenen Kategorie darf die höchstzulässige Startmasse eines unbemannten Luftfahrzeugs folgenden Wert nicht überschreiten: