Zum Inhalt springen

Prüfungsfragen Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer: Luftrecht 10 Fragen ohne Zeitlimit

1 - In der Unterkategorie A3 muss der Betrieb durchgeführt werden:
2 - Als "Flugmodelle" werden Luftfahrzeuge bezeichnet, die bestimmt sind:
3 - In der offenen Kategorie darf die höchstzulässige Startmasse eines unbemannten Luftfahrzeugs folgenden Wert nicht überschreiten:
4 - Das Überfliegen eines Flugverbotsgebiets mit einem unbemannten Luftfahrzeug aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit wird geahndet:
5 - Das Betriebshandbuch des Herstellers muss gelesen und beachtet werden:
6 - Ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse C3 oder C4 wird in der offenen Kategorie normalerweise in folgender Unterkategorie betrieben:
7 - In welcher Unterkategorie der offenen Kategorie ist der Flug in der Nähe von Menschen zulässig?
8 - Seit dem 1. Januar 2024 darf eine Drohne ohne Klassenkennzeichnung mit einer Masse unter 25 kg, aber größer oder gleich 250 g, in der offenen Kategorie hauptsächlich betrieben werden:
9 - Die Registrierung als UAS-Betreiber ist insbesondere dann erforderlich, wenn:
10 - Einer verpflichtenden vorherigen Anmeldung unterliegen Flüge ferngesteuerter Luftfahrzeuge: