Zum Inhalt springen

Prüfungsfragen Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer: Luftrecht 10 Fragen ohne Zeitlimit

1 - Welche Höchstgeldbuße sieht §58 LuftVG bei einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem UAS-Betrieb vor?
2 - Welche Behörde übt in Deutschland die regulatorische Aufsicht über den Betrieb von Drohnen aus?
3 - Die Abkürzung ICAO bedeutet:
4 - Welche strafrechtlichen Folgen drohen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (§ 62 LuftVG), wenn ein Fernpilot vorsätzlich und unbefugt in ein Luftsperrgebiet oder ein Flugbeschränkungsgebiet einfliegt?
5 - Der Betrieb eines Flugmodells, das nicht den Anforderungen der offenen Kategorie entspricht und einer Betriebsgenehmigung bedarf, erfordert:
6 - Ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse C3 oder C4 wird in der offenen Kategorie normalerweise in folgender Unterkategorie betrieben:
7 - Wie wird nach §62 LuftVG das unbefugte Einfliegen in ein Luftsperr- oder Beschränkungsgebiet mit einem unbemannten Luftfahrzeug eingestuft?
8 - In welcher Unterkategorie der offenen Kategorie ist der Flug in der Nähe von Menschen zulässig?
9 - Wie viele Klassen von UAS sind in der offenen Kategorie verwendbar?
10 - Das Betriebshandbuch wird erstellt von: