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Prüfungsfragen Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer: Luftrecht 10 Fragen ohne Zeitlimit

1 - In der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie muss der Fernpilot insbesondere:
2 - In der offenen Kategorie beträgt die allgemeine maximale Flughöhe:
3 - Um in der speziellen Kategorie nach einem Standardszenario (STS) zu operieren, muss der UAS-Betreiber die Betriebserklärung einreichen bei:
4 - Die dem UAS-Betreiber zugeteilte Registrierungsnummer (UAS-Betreibernummer) muss:
5 - Luftfahrzeuge zur Freizeitnutzung, die in einem geschlossenen und überdachten Raum betrieben werden:
6 - Welche Aussage zur Registrierung des UAS-Betreibers (UAS-Betreibernummer) ist zutreffend?
7 - Welche Aussage zu einem regelmäßigen Tätigkeitsbericht an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) trifft für den Betrieb in der offenen Kategorie zu?
8 - Bei einem unbemannten Luftfahrzeug, das der Schulungspflicht unterliegt, stellt das Fehlen des Kompetenznachweises bzw. der Schulungsbescheinigung des Fernpiloten dar:
9 - Wie wird nach §62 LuftVG das unbefugte Einfliegen in ein Luftsperr- oder Beschränkungsgebiet mit einem unbemannten Luftfahrzeug eingestuft?
10 - Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erlässt: