Zum Inhalt springen

44 - Drohnenführerschein A1/A3 - In Deutschland wird die Nutzung von Funksendern geregelt durch:

Frage 44 - Allgemeine Kenntnisse über UAS - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

die EASA
das LBA (Luftfahrt-Bundesamt)
die Bundesnetzagentur (BNetzA)
den/die Bundesbeauftragte(n) für den Datenschutz (BfDI)

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer