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11 - Drohnenführerschein A1/A3 - Welche Aussage zu einem regelmäßigen Tätigkeitsbericht an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) trifft für den Betrieb in der offenen Kategorie zu?

Frage 11 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

In der offenen Kategorie ist kein regelmäßiger Tätigkeitsbericht an das LBA vorgeschrieben
Der Tätigkeitsbericht muss alle drei Jahre übermittelt werden
Der Tätigkeitsbericht muss alle zwei Jahre übermittelt werden
Der Tätigkeitsbericht muss alle sechs Monate übermittelt werden

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer