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13 - Drohnenführerschein A1/A3 - Welche strafrechtlichen Folgen drohen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (§ 62 LuftVG), wenn ein Fernpilot vorsätzlich und unbefugt in ein Luftsperrgebiet oder ein Flugbeschränkungsgebiet einfliegt?

Frage 13 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Lediglich eine mündliche Verwarnung ohne weitere Folgen
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Ausschließlich der dauerhafte Entzug des Kompetenznachweises
Eine reine Ordnungswidrigkeit ohne Möglichkeit einer Freiheitsstrafe

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer