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13 - Drohnenführerschein A1/A3 - Welche strafrechtlichen Folgen drohen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (§ 62 LuftVG), wenn ein Fernpilot vorsätzlich und unbefugt in ein Luftsperrgebiet oder ein Flugbeschränkungsgebiet einfliegt?

Frage 13 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Lediglich eine mündliche Verwarnung ohne weitere Folgen
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Ausschließlich der dauerhafte Entzug des Kompetenznachweises
Eine reine Ordnungswidrigkeit ohne Möglichkeit einer Freiheitsstrafe

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