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33 - Drohnenführerschein A1/A3 - Wie wird nach §62 LuftVG das unbefugte Einfliegen in ein Luftsperr- oder Beschränkungsgebiet mit einem unbemannten Luftfahrzeug eingestuft?

Frage 33 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Als Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Als bloße Ordnungswidrigkeit ohne jede Geldbuße.
Als straffreies Verhalten, solange kein Personenschaden entsteht.
Als reiner Verwaltungsfehler ohne Sanktion.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer