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42 - Drohnenführerschein A1/A3 - In Deutschland erfolgt die Registrierung des Betreibers eines unbemannten Luftfahrtsystems (UAS), das dieser Pflicht unterliegt:

Frage 42 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

beim Einwohnermeldeamt des Wohnorts.
über die Online-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
unmittelbar bei der EASA.
bei der Bundespolizei.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer