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56 - Drohnenführerschein A1/A3 - Im Sinne der Vorschriften bezeichnet eine "besondere Tätigkeit" (genehmigungspflichtiger Spezialbetrieb):

Frage 56 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Das Überfliegen von Gewässern.
Die Flugausbildung.
Die Beförderung eines Passagiers.
Eine Tätigkeit, für die bei der Behörde ein für die Ausübung dieser Tätigkeit spezifisches Handbuch einzureichen ist.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer