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56 - Drohnenführerschein A1/A3 - Im Sinne der Vorschriften bezeichnet eine "besondere Tätigkeit" (genehmigungspflichtiger Spezialbetrieb):

Frage 56 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Das Überfliegen von Gewässern.
Die Flugausbildung.
Die Beförderung eines Passagiers.
Eine Tätigkeit, für die bei der Behörde ein für die Ausübung dieser Tätigkeit spezifisches Handbuch einzureichen ist.

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Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer