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58 - Drohnenführerschein A1/A3 - Das Überfliegen eines Flugverbotsgebiets mit einem unbemannten Luftfahrzeug aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit wird geahndet:

Frage 58 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Mit einer bloßen Verwarnung.
Mit einem Bußgeld und gegebenenfalls einer Freiheitsstrafe (Straftat).
Mit einem Strafpunkt bei der LBA-Registrierung.
Mit keiner Sanktion, da Drohnenflüge generell straffrei sind.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer