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10 - Drohnenführerschein A1/A3 - Welche strafrechtlichen Folgen drohen nach deutschem Recht (§ 201a StGB), wenn jemand mit einer Drohne unbefugt Bildaufnahmen einer anderen Person herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt?

Frage 10 - Schutz der Privatsphäre und Datenschutz - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Nur eine Geldbuße als Ordnungswidrigkeit, keine Straftat
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Eine gesetzlich fest vorgeschriebene Geldstrafe von genau 45 000 Euro
Keinerlei Folgen, da Bildaufnahmen aus der Luft generell erlaubt sind

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