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25 - Drohnenführerschein A1/A3 - Das Recht am eigenen Bild betrifft insbesondere:

Frage 25 - Schutz der Privatsphäre und Datenschutz - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

die Verbreitung eines Bildes, auf dem eine Person erkennbar ist.
ausschließlich Bilder, die im Inneren eines Flugzeugs aufgenommen wurden.
ausschließlich Bilder, die von einem angestellten Berufsfotografen aufgenommen wurden.
ausschließlich nachts aufgenommene Fotos.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer