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49 - Drohnenführerschein A1/A3 - Ab wann besteht in Deutschland die Pflicht, sich als UAS-Betreiber registrieren zu lassen?

Frage 49 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

Ab einer Startmasse von 250 g oder wenn das UAS einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten hat.
Erst ab einer Startmasse von 2 kg.
Nur bei Fluggeräten über 4 kg.
Eine Registrierung ist in Deutschland nicht erforderlich.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer