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48 - Drohnenführerschein A1/A3 - Seit dem 1. Januar 2024 darf eine Drohne ohne Klassenkennzeichnung mit einer Masse unter 25 kg, aber größer oder gleich 250 g, in der offenen Kategorie hauptsächlich betrieben werden:

Frage 48 - Luftrecht - Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer

In A1 über Menschen.
In A2 ohne zusätzliches A2-Fernpiloten-Zeugnis.
Beim Überflug von Menschenansammlungen.
In A3, sofern die geltenden Bedingungen eingehalten werden.

Trainingstests und zeitlich begrenzte Prüfungssimulationen Drohnenführerschein A1/A3 Theorie-Trainer